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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14   

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https://dejure.org/2015,3495
OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14 (https://dejure.org/2015,3495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2015 - 9 B 7.14 (https://dejure.org/2015,3495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 9 B 7.14 (https://dejure.org/2015,3495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 S 2 KAG BB, § 79 BewG
    Erhebung einer Zweitwohnungsteuer; Hinnahme von Ungleichbehandlungen; Schätzung des Aufwandes; Orientierung an der Jahreskaltmiete; Ermittlung von Zu- und Abschlägen; Präzisierung der Schätzung durch die Kostenmiete

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 2 Abs 1 S 2 KAG BB, § 79 BewG
    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Jahreskaltmiete; Jahresrohmiete; Kostenmiete; Wesentlichkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Schätzung bei der Bemessung der Zweitwohnungssteuer

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder - 4 K 200/10
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Sie ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 8.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rdnr. 23).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Sie ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 8.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rdnr. 23).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Es ist weithin üblich und nicht zu beanstanden, den Aufwand nicht in seiner Gänze, sondern gleichsam ausschnittsweise zur Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 ff., juris, Rdnr. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 9 A 4.11

    Normenkontrolle der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinde Beetzsee

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Die in § 5 getroffenen Regelungen sind gleichheitskonform (siehe bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2014 - OVG 9 A 4.11, juris, Rdnr. 54; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 A 68.05 -, juris, Rdnr. 63 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05

    Normenkontrollklage; Zweitwohnungssteuersatzung; Fortbestehen des allgemeinen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Die in § 5 getroffenen Regelungen sind gleichheitskonform (siehe bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2014 - OVG 9 A 4.11, juris, Rdnr. 54; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 A 68.05 -, juris, Rdnr. 63 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10

    Zweitwohnungssteuer; Satzung; Schätzung; Vergleichsmiete; Plausibilität

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Der Senat hat zwar mit Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 9 B 19.10 -, juris, ausgeführt, dass es methodisch nicht unzulässig ist, ausgehend von der ortsüblichen Miete, die für eine bestimmte Kategorie von vermieteten Erstwohnungen gezahlt wird, auf die hypothetische Miete von Zweitwohnungen zu schließen, indem Zu- und Abschläge nach Art, Lage und Ausstattung vorgenommen werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 9 N 61.07

    Teilaufrechterhaltung rechtswidriger Abgabenbescheide

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 27. Mai 2009 - OVG 9 N 61.07 -, juris.
  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14

    Zweitwohnungssteuer

    Es ist weithin üblich und nicht zu beanstanden, den Aufwand nicht in seiner Gänze, sondern gleichsam ausschnittsweise zur Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3/02 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 21).

    Die Kaltmiete unterscheidet sich begrifflich damit von der Jahresrohmiete, in der entsprechende Nebenkosten teilweise mit enthalten sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 21).

    Allerdings muss die Bemessung der Zu- und Abschläge nach plausiblen und nachvollziehbaren Parametern erfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 9 B 7.14 -, juris Rn. 23).

    Eine eigene Schätzungsbefugnis auf die Jahreskaltmiete kommt der Kammer ohnehin nicht zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21

    Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt,

    Da es sich um "inoffizielle" Angaben handelt, bleibt völlig offen, um wie viele Mietobjekte es sich handelt, zu denen Angaben gemacht wurden, und ob diese Mietobjekte nach Art, Lage und Ausstattung einer vergleichbaren Wohnungskategorie wie der Wohnung der Antragstellerin zugeordnet werden können (vgl. zu Letzterem: OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 26.1.2015 - OVG 9 B 7.14 - juris Rn. 23).

    Der Durchschnitt muss sich aber auf eine nach Art, Lage und Ausstattung fassbare Wohnungskategorie beziehen (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 26.1.2015, a. a. O., Rn. 23; zur Vergleichsmiete bei einem Gartenhaus in einer ehemaligen Kleingartenanlage: BVerwG, Beschluss vom 19.5.2021, a. a. O., Rn. 13 f.; zur Berücksichtigung von nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbaren Ferienwohnungen auf der Insel Juist: Senatsurteil vom 17.6.2008, a. a. O., Rn. 36 ff.).

    Ein Durchschnittswert der Mieten für Wohnungen unterschiedlicher Art, Lage und Ausstattung kann nicht Ausgangspunkt für Zu- und Abschläge in Bezug auf Art, Lage und Ausstattung sein (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 26.1.2015, a. a. O., Rn. 23).

  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
    Es ist weithin üblich und nicht zu beanstanden, den Aufwand nicht in seiner Gänze, sondern gleichsam ausschnittsweise zur Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3/02 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 21).

    Die Kaltmiete unterscheidet sich begrifflich damit von der Jahresrohmiete, in der entsprechende Nebenkosten teilweise mit enthalten sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 21).

    Allerdings muss die Bemessung der Zu- und Abschläge nach plausiblen und nachvollziehbaren Parametern erfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 9 B 7.14 -, juris Rn. 23).

    Eine eigene Schätzungsbefugnis auf die Jahreskaltmiete kommt der Kammer ohnehin nicht zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Janaur 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 26).

  • VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21

    Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete;

    Zwar ist es methodisch nicht unzulässig, ausgehend von einer "Basismiete", die für dauerhaft vermietete Erstwohnungen gezahlt wird, auf die hypothetische Miete von Zweitwohnungen zu schließen, indem Zu- und Abschläge insbesondere nach Art, Lage und Ausstattung vorgenommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 23, m.w.N.).

    Überdies müssen die Zu- und Abschläge selbst plausibel sein (vgl. zum Vorstehenden: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 23, m.w.N.).

    Denn die bisherigen Überlegungen der Antragsgegnerin enthalten keinen Kern, der eine ausreichende Grundlage für die Feststellung bieten würde, dass die festgesetzte Zweitwohnungsteuer jedenfalls in einer bestimmten Höhe gerechtfertigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, a.a.O. Rn. 26).

  • VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21

    Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung;

    Denn die bisherigen Überlegungen der Antragsgegnerin enthalten keinen Kern, der eine ausreichende Grundlage für die Feststellung bieten würde, dass die festgesetzte Zweitwohnungsteuer jedenfalls in einer bestimmten Höhe gerechtfertigt ist (vgl. dazu OVG BB, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 26).
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